Die elektronische Patientenakte ePA

 

4. Dezember 2024. Ja, es gibt bereits Apps, die als Vorläufer der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt werden können. Diese sogenannten Gesundheitsakten ermöglichen es Patienten, medizinische Informationen zu sammeln und zu verwalten. 

Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, die von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt wird. Diese ePA-Apps ermöglichen es den Versicherten, ihre Gesundheitsdaten digital zu verwalten und darauf zuzugreifen

 

Welche Krankenkassen bieten bereits eine ePA-App an?

  • AOK (App: AOK Mein Leben)
  • Audi BKK (App: Audi BKK ePA)
  • BAHN-BKK (App: BAHN-BKK ePA)
  • Barmer (App: BARMER eCare)
  • Bertelsmann BKK (App: Bertelsmann BKK ePA)
  • BIG direkt gesund (App: BIG direkt gesund ePA)
  • energie-BKK (App: Meine energie-BKK ePA)
  • HEK (App: HEK Service-App)
  • hkk (App: hkk ePA)
  • IKK classic (App: IKK classic ePA)
  • Kaufmännische Krankenkasse (App: KKH ePA)
  • Knappschaft (App: Meine GESUNDHEIT)

Dies ist nur eine Teilauswahl der verfügbaren ePA-Apps. Die Krankenkassen haben im Sommer 2024 damit begonnen, ihre Mitglieder über die Einführung der ePA zu informieren. Es ist zu erwarten, dass bis zum bundesweiten Roll-Out der "ePA für alle" ab 2025 alle gesetzlichen Krankenkassen eine entsprechende App anbieten werden. - Diese Apps sind speziell für die Nutzung der ePA entwickelt worden und können über die gängigen App Stores heruntergeladen werden.

 

Ist die Nutzung der ePA freiwillig?

4. Dezember 2024. Diese Apps ermöglichen es den Versicherten, ihre Gesundheitsdaten sicher zu speichern, zu verarbeiten und zu teilen. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, und die Versicherten können selbst entscheiden, wem sie Zugriff auf ihre Daten gewähren möchten. - Es wird dringend dazu geraten, die Nutzung nicht abzulehnen, weil sie den Patienten, den Ärzten und dem deutschen Gesundheitssystem als Ganzes nichts als Vorteile bietet. Die Einführung der deutschlandweiten ePA wird ein Meilenstein sein. Mit der Einführung wird es in 2025 gewiss Anlaufprobleme geben, die es zu lösen gilt. Von eventuellen anfänglichen Rückschlägen werden wir uns nicht entmutigen lassen. Hoffentlich werden die damit verbundenen Prozesse nicht zu kompliziert. Denn genug Bürokratie haben wir bereits in Deutschland! Wichtig ist, dass die Ärzteschaft die ePA annimmt und ihr nicht ein Wust von Eingabearbeit aufgebürdet wird!

 

Von wem werde ich speziell meine EPA bekommen?

4. Dezember 2024. Dein Ansprechpartner ist Deine gesetzliche Krankenkasse. Es wird keine separate "deutschlandweite ePA-App" geben. Jede Krankenkasse bietet bereits eine eigene ePA-App an, wie z.B. die BARMER eCare für BARMER-Versicherte. Die Versicherten werden nur eine einzige App benötigen. 

 

BARMER als Beispiel

 

4. Dezember 2024. Die BARMER eCare App wird voraussichtlich auch nach dem Rollout der "ePA für alle" weiterhin die zentrale App für BARMER-Versicherte bleiben. Sie benötigen nicht zusätzlich die allgemeine BARMER App für die ePA-Funktionen. Es wird keine neue App von einem anderen Anbieter geben. Die bestehenden ePA-Apps der Krankenkassen werden für die "ePA für alle" genutzt und möglicherweise aktualisiert. 

Wie wird sich nun der Arztbesuch künftig gestalten? Sie gehen zu Ihrem Hausarzt, oder zu einem fremdem Arzt und wollen ihm den Zugriff auf Ihre auf ePa gespeicherten Daten gestatten? Es genügt, wenn Sie Ihre altbekannte Gesundheitskarte überreichen. Alle digital eingegebenen Informationen kann der Doktor lesen.

Wenn Sie selbst (ältere) Berichte eingeben wollen, benötigen Sie die BARMER eCare App auf Ihrem Smartphone. Diese App ermöglicht es Ihnen, selbst auf Ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen.

Ist meine elektronische Patientenakte am Anfang leer? Ja. Bei der Anlage ist Ihre elektronische Patientenakte erst einmal leer. Es erfolgt keine automatische Übertragung Ihrer medizinischen Dokumente aus der Vergangenheit. Ihre Ärztinnen und Ärzte werden Ihre elektronische Patientenakte nach und nach mit den Unterlagen und Daten, die sie erzeugen, befüllen. Über die Barmer eCare-App haben Sie außerdem die Möglichkeit, vorhandene medizinische Dokumente selbst in Ihre Akte hochzuladen. 

Sind meine Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, meine elektronische Patientenakte zu befüllen?  Ja. Damit die elektronische Patientenakte auf dem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, die Daten zu aktualisieren, wenn sich etwas bei Ihrem Gesundheitszustand oder Behandlungsverlauf verändert. Von Ihnen berechtigte Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin zu aktualisieren. Dabei muss es sich um Informationen handeln, die im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erhoben werden und in digitaler Form verfügbar sind, wie zum Beispiel Laborbefunde, Therapieberichte oder Arztbriefe. 

Können Kinder und Jugendliche eine elektronische Patientenakte haben?  Ja. Die elektronische Patientenakte gibt es für Versicherte jeden Alters – auch für Kinder. Die Anlage erfolgt automatisch, unabhängig vom Alter.

 

Dies sind Ausschnitte von https://www.barmer.de/digitalegesundheit/elektronische-patientenakte. Dort finden Sie zahlreiche weitere Informationen. Bedenken Sie bitte, dass es bei der Implementierung der deutschlandweiten ePA-App Anlaufschwierigkeiten geben dürfte. Nicht jede Arztpraxis wird vom ersten Tag an in der Lage sein, mit ePA umzugehen.

 

Umgang mit alten analogen Daten

  • Alte analoge Arztberichte, Impfungen und andere medizinische Dokumente können in die ePA hochgeladen werden.
  • Versicherte können selbst Dokumente in ihre ePA einstellen oder dies über ihre Krankenkasse veranlassen. (Bitte überprüfen, ob Ihre Kasse es macht)!
  • Die Verantwortung für das Einpflegen alter Daten liegt primär bei den Versicherten selbst.

Pflege der Inhalte

  • Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sind verpflichtet, neue Befunde, Arztbriefe und Labordaten in die ePA einzupflegen.
  • Für das Hochladen alter analoger Dokumente sind in erster Linie die Versicherten verantwortlich.
  • Krankenkassen werden automatisch ihre Abrechnungsdaten in die ePA einspeisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Ablauf und die Details der Implementierung noch Änderungen unterliegen können, da der Rollout erst Anfang 2025 beginnt. - Insofern gilt für all diese Informationen: Es können Fehler enthalten sein. Sie müssen es letzten Endes selbst überprüfen!

 

Weitere Informationen/Links

Die wichtigsten Vorteile der ePA auf einen Blick

 

4. Dezember 2024. Vorteil Nr. 1

Der Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt.

Die ePA stärkt Ihre Rechte als Patientin und Patient: Wichtige Gesundheitsdaten liegen zukünftig digital vor. Sie können diese jederzeit und wo Sie möchten einsehen. So können Sie etwa Befunde in Ruhe durchgehen und beim nächsten Arzttermin gezielt Rückfragen stellen. Dadurch sind Sie in Zukunft noch besser über Ihre Gesundheit informiert.

 

Vorteil Nr. 2

Ihre Ärztin hat Ihre Medikamente sofort auf dem Schirm.

Die ePA wird – dank einer Verknüpfung mit dem E-Rezept – für Sie eine automatisiert erstellte digitale Übersicht mit Ihren Medikamenten enthalten. Das unterstützt den gesamten Prozess von der Verschreibung bis zur Abgabe eines Arzneimittels und kann ungewollte Wechselwirkungen verhindern – ein Vorteil für Sie, Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt und Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker!

 

Vorteil Nr. 3

Sehen Sie Ihre Krankendaten ein, wo Sie möchten.

Auf dem Weg in die Praxis noch einmal schnell den letzten Befund checken? Vor dem Besuch in der Apotheke kurz die aktuellen Medikamente überprüfen? In Zukunft geht das: Dank der ePA können Sie mit der ePA-App zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen.

 

Vorteil Nr. 4

Lästiges Suchen in der Krankengeschichte ist bald Vergangenheit.

Im Rahmen Ihrer Behandlung können alle beteiligten Leistungserbringer auf die in der ePA gespeicherte Krankengeschichte (z.B. Arztberichte, Befundberichte) zugreifen. Das spart Zeit und erleichtert den Behandlungsprozess erheblich! Auch können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlung bei einem anderen oder einem neuen Arzt erleichtert werden. Dies ist gerade für chronisch kranke Patientinnen und Patienten oder z. B. nach einem Umzug von Vorteil.

 

Vorteil Nr. 5

Wer Ihre ePA lesen darf, können Sie selbst bestimmen.

Die Zugänge zu Ihren persönlichen medizinischen Daten verwalten Sie selbst. Sie können jederzeit festlegen und kontrollieren, wer welche Zugriffsrechte hat und diese ändern. Sie können dafür sowohl die kostenfreie App Ihrer Krankenkasse nutzen als auch den Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie keine App nutzen möchten. So können Sie bei Bedarf einzelnen Ärztinnen und Ärzten den Zugriff verweigern, etwa im Falle sensibler bzw. diskreter Gesundheitsdaten.

 

Vorteil Nr. 6

Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste fließen einfach in Ihre ePA.

Alle Vorteile der ePA genießen Sie als Versicherte oder als Versicherter in jedem Fall – unabhängig davon, ob Sie die ePA mithilfe der App selbst aktiv nutzen und verwalten. Denn wichtige Gesundheitsdaten fließen zukünftig automatisch in Ihre ePA. Sie müssen nichts weiter tun.

 

Vorteil Nr. 7

Die Daten in Ihrer ePA sind sicher und geschützt.

Medizinische Unterlagen, die Sie bislang selbst verwahren mussten, werden zukünftig in Ihrer ePA gespeichert. So wird vermieden, dass diese verloren gehen oder beschädigt werden. Und auch die Datensicherheit ist garantiert: Die Daten sind auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert - nach höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen. Außerdem dürfen Informationen aus der ePA immer nur für klar ausgewiesene, legitimierte Zwecke genutzt werden.

 

Vorteil Nr. 8

Sie können bestimmen, wer Ihre Daten sehen darf.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie anderen Menschen den Einblick in Ihre persönliche ePA ermöglichen. So können Sie, wenn es Ihre Lebenssituation erfordert, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Verwaltung Ihrer ePA benennen – das kann ein Familienmitglied, eine vertraute Person oder auch eine rechtliche Vertretung sein.

 

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/ (dort zahllose weitere Informationen.

 

ePA Implementierung aus der Sicht der Ärzteschaft

 

4. Dezember 2024. Während die Patienten sich zurücklehnen können, weil ihnen die fertige ePA quasi von ihren Krankenkassen fix und fertig auf einem silbernen Tablett serviert wird, stellt sich die Situation für Krankenkassen und Ärzte völlig anders dar. Im Internet gibt es zwar eine Unmenge an Informationen als Vorbereitung für den Start in die ePA, was müssen jedoch niedergelassene Ärzte tun, um sich vorzubereiten? Hierzu gibt Perplexity die folgende Auskunft:

 

Für die Nutzung der ePA benötigen Ärzte folgende technische Ausstattung:

  • TI-Anschluss (Telematikinfrastruktur)
  • Zertifiziertes ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS)
  • eHealth-Kartenterminal
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Das Befüllen der ePA gestaltet sich wie folgt:

  • Ärzte sind verpflichtet, die ePA mit aktuellen Behandlungsdaten zu befüllen, die elektronisch vorliegen.
  • Dies umfasst Befundberichte, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe.
  • Der Zugriff auf die ePA erfolgt durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und gilt für 90 Tage.

Bezüglich der Digitalisierung von Dokumenten:

  • Für die ePA müssen alle relevanten medizinischen Daten in digitaler Form vorliegen.
  • Alte Berichte, die bereits digital gespeichert sind (z.B. als PDF, JPG, DOCX), können wahrscheinlich einfacher in die ePA übertragen werden.
  • Analoge Dokumente müssen digitalisiert werden, was einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten kann.

Es ist nicht zu erwarten, dass Ärzte alle historischen analogen Berichte umwandeln und eingeben. Der Fokus liegt auf aktuellen und zukünftigen Daten.

 

Für Ärzte gibt es folgende Informationsquellen:

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Informationen zur Verfügung und formuliert Anforderungen an die PVS-Systeme.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht Informationen zum Zeitplan und zur Einführung der ePA.

Investitionen und Arbeitsaufwand:

  • Praxen müssen bis Januar 2025 die neue Softwareversion 3.0 für die ePA vorhalten.
  • Der genaue Arbeitsaufwand hängt von der individuellen Praxissituation ab.
  • Es wird erwartet, dass die Integration der ePA ohne großen Aufwand in den Praxisalltag erfolgen kann.

Ärzte sollten sich bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder dem Softwareanbieter ihres Praxisverwaltungssystems über spezifische Anforderungen und den zu erwartenden Aufwand informieren.

 

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird auch für Privatversicherte verfügbar gemacht:

  1. Freiwilliges Angebot: Private Krankenversicherungen bieten die ePA auf freiwilliger Basis an12.
  2. Verfügbarkeit: Einige Versicherer wie Allianz und Signal Iduna bieten bereits eine ePA an, andere wie DKV und Huk Coburg arbeiten an der Einführung.
  3. Funktionen: Die ePA für Privatversicherte ähnelt der für gesetzlich Versicherte. Ärzte können medizinische Daten wie Befunde, Arztbriefe und Diagnosen speichern.
  4. Zugriff und Verwaltung: Privatversicherte nutzen eine ePA-App ihrer Versicherung, um Daten einzusehen, zu verwalten und Zugriffsberechtigungen zu erteilen.
  5. Voraussetzungen: Privatversicherte benötigen eine Krankenversichertennummer (KVNR) und eine digitale Identität (GesundheitsID) zur Nutzung der ePA-App.
  6. Datenschutz: Die Einrichtung einer ePA erfolgt nur nach vorheriger Information und mit der Möglichkeit zum Widerspruch.
  7. Berechtigung von Leistungserbringern: Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte haben, erteilen sie Berechtigungen ausschließlich über die ePA-App.

Online Check-in: Privatversicherte müssen ihre KVNR einmalig sicher an Praxen übermitteln, um den Zugriff auf die ePA zu ermöglichen.

Quellen:
Was Leistungserbringer zur elektronischen Patientenakte (ePA) wissen müssen (PKV)

Elektronische Patientenakte (ePA) Wichtige Gesundheitsdaten immer im Blick behalten

 

 

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4. Dezember 2024. Der Autor übernimmt keine Haftung für den Inhalt, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.